UVV Prüfung

UVV Prüfung
Verpflichtend für gewerbliche Fahrzeuge
Im Autohaus Schubert ist es uns wichtig, dass Sie sich stets gut betreut und kompetent beraten fühlen. 
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge bieten wir daher auch eine professionell durchgeführte UVV Prüfung an.

Die UVV Prüfung
UVV steht für “Unfallverhütungsvorschrift”. Diese gilt für alle Gewerbetreibende, die gewerblich genutzte Fahrzeuge unterhalten. Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29) sind Sie demnach verpflichtet, Ihre Fahrzeuge regelmäßig durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann unter Umständen ein Bußgeld nach sich ziehen.

Beachten Sie hierbei, dass Sie als Fahrzeughalter bzw. Arbeitgeber die Verantwortung für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift tragen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Fahrzeuge einmal jährlich einer UVV Prüfung zu unterziehen. Hierbei werden u. a. die Verkehrssicherheit, die Funktionstüchtigkeit der An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sorgfältig geprüft und gemäß den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.

Um eine sachgerechte und kompetente UVV Prüfung zu erhalten, sollten Sie diese stets in einer Fachwerkstatt durchführen lassen. Wir sind hier ein guter und verlässlicher Ansprechpartner. Sämtliche Prüfungen werden von unseren speziell ausgebildeten Mitarbeitern sorgfältig vorgenommen und Sie erhalten im Anschluss einen fachgerechten Prüfbericht zur Bescheinigung , dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 

Bitte beachten Sie: Die dokumentierten Ergebnisse der UVV Prüfung sind gemäß § 57 Abs. 2 der UVV „Fahrzeuge“ bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.

Nehmen Sie, wenn Sie schon einmal zu einer UVV Prüfung da sind, gleich weitere Serviceleistungen unseres Hauses wahr. HU-Untersuchungen oder Inspektionstermine können selbstverständlich mit der UVV Prüfung verbunden werden. Sollten wir während der Überprüfung einen Reparaturbedarf feststellen, kann dieser nach Rücksprache unverzüglich erledigt werden.

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